Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Überblick
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: A1 und AM
Ausbildung: theoretisch und praktisch
Fahrerlaubnisprüfung: theoretisch und praktisch
Theoretische Mindestausbildung: bei Ersterteilung – 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Unterricht, bei Erweiterung – 6 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Mindestausbildung/ Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt, bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 3 x Überland, 2 x Autobahn und 1 x Nachtfahrt