Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Überblick
Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
Ausbildung: theoretisch und praktisch
Fahrerlaubnisprüfung: theoretisch und praktisch
Theoretische Mindestausbildung: 12 x Grundstoff, 4 x klassenspezifischer Unterricht; bei Erweiterung: 6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung/ Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt